Eintritt in unsere Gemeinde

Die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Gemeinde ist biblisch begründet und ein wertvoller Schritt. Kirche ist ein Ort der Gemeinschaft: Hier können Menschen ihre Begabungen einbringen, Glauben teilen, Unterstützung erfahren und gemeinsam Verantwortung für ihr Lebensumfeld übernehmen. Christlicher Glaube ist kein Einzelprojekt – wir sind aufeinander bezogen und miteinander unterwegs.

Wenn Sie Ihren Platz (neu) in einer evangelischen Gemeinde sehen, gibt es unterschiedliche Wege:

  1. Sie sind bereits evangelisch: In diesem Fall genügt in der Regel eine formlose Mitteilung an das zuständige Pfarramt mit der Bitte um Umgemeindung.

  2. Sie gehören einer anderen Konfession an: Hier ist zunächst der Austritt aus der bisherigen Kirche beim Standesamt erforderlich. Anschließend erfolgt der Eintritt in die evangelische Kirche im Rahmen eines Gesprächs. Häufig wird dieser Schritt im Gottesdienst – beispielsweise durch die Feier des Abendmahls oder einen Segen – begleitet.

  3. Sie sind konfessionslos und ungetauft: Der Eintritt erfolgt durch die Taufe. In einem vorbereitenden Gespräch werden Fragen geklärt und der Taufgottesdienst geplant. Mit der Taufe werden Sie Mitglied der Kirche.

  4. Sie sind aus der Kirche ausgetreten: Ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich. Nach einem persönlichen Gespräch unterschreiben Sie die Eintrittserklärung – damit ist der formale Teil abgeschlossen. Nach Möglichkeit bringen Sie bitte eine Austrittsbescheinigung, Ihre Taufurkunde (falls vorhanden) und Ihren Personalausweis mit.

Mehr als ein formaler Schritt

Ein Eintritt oder Wiedereintritt ist meist mit einer persönlichen Geschichte verbunden. Deshalb nehmen wir uns Zeit für ein Gespräch über Ihren Weg, Ihre Fragen und Ihre Erwartungen. Gemeinsam klären wir, in welcher Form dieser Schritt gewürdigt werden soll.

Manche Menschen wünschen sich einen stillen Rahmen, andere möchten im Gottesdienst gesegnet werden oder bewusst das Abendmahl mit der Gemeinde feiern. In jedem Fall gilt: Sie gehören dazu.

Nach dem Eintritt erhalten Sie eine Bestätigung, die ggf. an Ihren Arbeitgeber zur Anpassung der steuerlichen Daten weitergegeben werden kann.

Wenn Sie über einen Eintritt oder Wiedereintritt nachdenken, nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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